INHALTSVERZEICHNIS:
Zweck der Datenverarbeitung | Rechtsgrundlage für die Verarbeitung und Aufbewahrungsdauer von personenbezogenen Daten | Umfang der Datenverarbeitung |
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Durchführung des Servicevertrages. Ausführung des Vertrags über die Erbringung des elektronischen Dienstes. Maßnahmen für die betroffene Person vor Abschluss von Verträgen. | Artikel 6 Absatz 1 Liter. B) DSGVO-Bestimmungen (Vertragserfüllung) Die Daten werden für den Zeitraum gespeichert, der für die Erfüllung, Kündigung oder sonstige Beendigung des Vertrages notwendig ist. | Maximale Reichweite: Vor- und Nachname; E-Mail-Adresse; Straße, Hausnummer, Wohnungsnummer, Postleitzahl, Ort, Land, Wohnadresse. |
Direktmarketing | Artikel 6 Absatz 1 Liter. F) DSGVO-Bestimmungen (berechtigtes Interesse des Administrators) Die Daten werden für einen Zeitraum von berechtigten Interessen des Administrators gespeichert, jedoch nicht länger als für den Vertrag notwendig. Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch (die Grundverjährungsfrist für Ansprüche aus der Geschäftsführung beträgt drei Jahre und für einen Kaufvertrag zwei Jahre). Der Administrator darf keine Daten für Direktmarketingzwecke verarbeiten, wenn die betroffene Person Einwände dagegen erhebt. | E-Mail-Adresse |
Marketing | AArtikel 6 Absatz 1 Liter. A) DSGVO-Bestimmungen | Vorname, E-Mail-Adresse |
Buchhaltung | Artikel 6 Absatz 1 Liter. C) DSGVO-Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Artikel. 74 Abschnitt 2 des Rechnungslegungsgesetzes, d. H. Vom 30. Januar 2018 (Gesetzblatt von 2018, Punkt 395) Die Daten werden für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum gespeichert. Der Administrator führt die Geschäftsbücher (5 Jahre ab dem Beginn des Jahres, das auf das Geschäftsjahr folgt, auf das sich die Daten beziehen). | Vor- und Nachname; Anschrift des Wohnsitzes / Geschäfts / Firmensitzes, Firmenname und Steuernummer des Leistungsempfängers oder Kunden |
Feststellung, Untersuchung oder Verteidigung von Ansprüchen durch den Administrator oder gegen den Administrator | Artikel 6 Absatz 1 Liter. F) DSGVO-Bestimmungen Die Daten werden für die Dauer des vom Administrator verfolgten berechtigten Interesses gespeichert, jedoch nicht länger als für die Verjährungsfrist von Ansprüchen gegen die betroffene Person in Bezug auf die vom Administrator ausgeführte Geschäftstätigkeit. Die Verjährungsfrist bestimmt sich nach dem Gesetz, insbesondere nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (die Grundverjährungsfrist für Ansprüche aus der Geschäftsführung beträgt drei Jahre und für einen Kaufvertrag zwei Jahre). | Maximale Reichweite: Vor- und Nachname; E-Mail-Adresse; Straße, Hausnummer, Wohnungsnummer, Postleitzahl, Ort, Land, Wohnadresse. |